Hotel Wörlitzer Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Landhaus Wörlitzer Hof GmbH für Hotelaufnahmeverträge

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, Flächen und Vitrinen, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Hotels in Form seiner schriftlichen Rückbestätigung durch den Kunden oder durch konkludentes Handeln in Form der Erbringung der dem Hotel obliegenden Leistung zustande.

2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer-, Raum- bzw. Flächenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise vom Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen vom Hotel an Dritte.

2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen.

3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als sechs Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und ändert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen ändern, höchstens jedoch um 5% senken oder anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über sechs Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze einer möglichen Änderung um weitere 5%. Preisänderungen nach Nummer 3 bleiben hiervon unberührt.

5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Räume, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Rechnungen vom Hotel sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.

8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel aufrechnen.

10. Kreditkarten werden zur Begleichung von Hotelzimmerrechnungen bei Gruppenbuchungen von Reiseveranstaltern oder Privat durchgeführten Gruppenreisen, von Bankettrechnungen, Sonderveranstaltungen und Tagungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels akzeptiert.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Hotel

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Hotel. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung vom Hotel zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Bei Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) ist folgende Stornogebühr von diesem zu zahlen: Dies betrifft Buchungen zum Listenpreis. Sonderpreisbuchungen sind davon ausgenommen. Rücktritt bis 4 Wochen vor Anreise ist kostenneutral Rücktritt später als 4 Wochen vor Anreise gleich 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung Rücktritt später als 1 Woche vor Anreise gleich 80 % der vertraglich vereinbarten VergütungDem Hotel steht es bei Verträgen über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 80% für Halbpensions- und 70% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Sofern zwischen Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Räumen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

V. Rücktritt vom Hotel, nicht genehmigte Veranstaltungen

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern, Räumen oder Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 8 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,

gebucht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel zuzurechnen ist;

- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotelunterbinden bzw. abbrechen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt vom Hotel oder bei Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 4 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, - übergabe und – rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche vom Hotel aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer vom Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Reisezeit ( Gruppenbuchungen )

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und Änderung der Zusammensetzung der Zimmerkategorien der vom Kunden durchgeführten Reise muss umgehend dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Hotel.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt, Klausel IV Nr. 4 gilt ergänzend. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl und der Zusammensetzung der Zimmerkategorien um mehr als 20% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. In sofern es eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel gibt, Speisen und Getränke mitzubringen, trägt der Kunde bzw. Veranstalter die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Hotel insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes vom Hotel bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Hotel; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom Hotel gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung vom Hotel berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und  Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete vom Hotel ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

X. Haftung vom Hotel

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Hauptpflichten vom Hotel beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Hotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Hotel auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotelrechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für eingebrachte Sachen im Rahmen eines Vertrages über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern haftet das Hotel im Verschuldensfalle dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500 im Hotelsafe bzw. von 800 Euro im Zimmersafe, wenn vorhanden, aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung vom Hotel gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

2. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden generell nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

XI. Anhang AGB zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise

Die folgenden Hinweise gelten nur für Pauschalreisen im Sinne der EU-Richtlinien und nicht für eine Beherbergungsbuchung!

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hotel Wörlitzer Hof, Inhaber: Herr Jörg Richter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Wichtigste Rechte nach Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer das Hotel Wörlitzer Hof für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Hotel als Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise textlich mitgeteilt wird.

Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag ohne Kosten zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.

Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters (Hotels) oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Der Reiseveranstalter (Hotel) führt prinzipiell keine Vorauskasse für seine Reisen vor Beginn der Reise durch, sodass eine Sicherung durch einen sogenannten Sicherungsschein nicht erfolgt.

Notruftelefonnummer und Kontaktstelle
Hotel Landhaus Wörlitzer Hof GmbH
Inhaber: Jörg Richter
Wörlitzer Markt 96
06785 Oranienbaum-Wörlitz OT Wörlitz
Notruftelefon +49 (0)34905-4110
E-mail: info@woerlitzer-hof.de

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt

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